Sehr geehrte Eltern,
wie Sie bereits den Medien entnehmen konnten, haben die Schulen am 08.12.2021 vom Kultusministerium Vorgaben zu aktuellen Corona-Regelungen erhalten. Über die beiden wichtigsten Punkte möchte ich Sie in diesem Elternbrief informieren.
Veränderung der Gültigkeit des Schülerausweises als Corona-Test-Nachweisdokument
In den Weihnachtsferien benötigen alle Schülerinnen und Schüler ab sechs Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen aktuellen Testnachweis oder einen Impf- oder Genesenennachweis für den Besuch von Einrichtungen, für die ansonsten der Schülerausweis als Nachweis gilt. Nach den Ferien erhalten die Schülerinnen und Schüler wieder Zutritt mit dem Schülerausweis. Diese Ausnahmeregelung ist für Schülerinnen und Schüler von zwölf bis 17 Jahren bis zu 31. Januar 2021 befristet. Damit haben alle Personen in dieser Altersgruppe ausreichend Zeit, ein Impfangebot anzunehmen.
Schultage vor den Weihnachtsferien (20.-22.12.2021)
An den drei letzten Schultagen vor den Weihnachtsferien eröffnet das Kultusministerium als besondere Ausnahmeregelung die Möglichkeit, dass sich Schülerinnen und Schüler in eine selbstgewählte Quarantäne begeben, indem sie sich vom Präsenzunterricht beurlauben lassen. Dabei gelten folgende Regelungen:
- Die Beurlaubung muss für den vollständigen Zeitraum in Anspruch genommen werden, d.h. ein Einstieg in die Beurlaubung nach dem 20.12.2021 ist nicht möglich.
- Die Beurlaubung ist mit der Auflage verbunden, dass die Schülerinnen und Schüler im Zeitraum 20.-22.12.2021 von den Lehrkräften erteilte Arbeitsaufträge erledigen. Digitaler Fernunterricht ist nicht vorgesehen.
- Im Falle schriftlicher Leistungsfeststellungen, die im Beurlaubungszeitraum geschrieben werden, gelten die Schülerinnen und Schüler als entschuldigt. Die Lehrkraft entscheidet wie bei Krankheit darüber, ob eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen ist (§ 8 Absatz 4 Notenbildungsverordnung). Klausuren in der Kursstufe sind auf jeden Fall nachzuschreiben (unmittelbar nach Ende der Weihnachtsferien).
- Der Beurlaubungswunsch zum Zwecke einer selbstgewählten Quarantäne muss von den Erziehungsberechtigten bei der Klassenleitung und von volljährigen Schülerinnen und Schülern bei den Tutorinnen und Tutoren spätestens am Donnerstag, 16.12.2021 schriftlich angezeigt werden.
Am Schönborn-Gymnasium führen wir im Zeitraum 20.-22.12.2021 regulär den Präsenzunterricht fort. Alle geplanten Klassenarbeiten und Klausuren werden geschrieben, so dass die Schülerinnen und Schüler die Ferien auch zur Erholung nutzen können. Am letzten Schultag (Mittwoch, 22.12.2021) endet der Unterricht nach der 4. Stunde.
Aktueller Corona-Stand am Schönborn-Gymnasium
Aktuell (09.12.2021, 17.00 Uhr) befinden sich vier Schüler/innen nach einem positiven PCR-Test in Quarantäne, drei Schüler/innen befinden sich als Kontaktpersonen in Quarantäne, ohne sich selbst angesteckt zu haben. Die Infektionszahlen an unserer Schule haben sich in den vergangenen Wochen nicht erhöht und sind nach wie vor relativ niedrig. Aus der Tatsache, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler in praktisch allen Fällen unterschiedliche Klassen besuchen, lässt sich der Schluss ziehen, dass in der Schule keine Übertragungen stattgefunden haben.
Bitte informieren Sie uns weiterhin umgehend, wenn Ihr Kind durch einen häuslichen Schnelltest oder einen PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurde, damit wir die notwendigen Maßnahmen zum Schutze der Mitschülerinnen und Mitschüler in die Wege leiten können.
Das Informationsschreiben „Und was passiert jetzt – Informationen zu Quarantäne und Impfen” wurde vom Kultusministerium überarbeitet. Die aktuelle Version finden Sie hier.
Ich wünsche Ihnen eine besinnliche und gesunde Adventszeit und grüße Sie herzlich aus dem Schönborn-Gymnasium.
Georg Leber, OStD
Leiter des Schönborn-Gymnasiums
Eine Druckversion dieses Elternbriefes (pdf) fnden Sie hier.