Beurlaubung und Entschuldigung
Zwei Arten von Fehlzeiten müssen unterschieden werden:
A) Beurlaubung
Wenn Sie vorher wissen, dass das Kind fehlen wird, z.B. wegen eines geplanten Arzttermins oder der Führerscheinprüfung, muss dies rechtzeitig vorher schriftlich (formlos) angekündigt und dafür um Beurlaubung gebeten werden:
• bei 1 Unterichtsstunde bzw. -doppelstunde beim jeweiligen Fachlehrer,
• bis zu 2 Tage beim Klassenlehrer,
• bei längeren oder an Ferien anschließenden Fehlzeiten beim Schulleiter.
Eine nachträgliche Entschuldigung solcher vorher absehbaren Fehlzeiten reicht nicht aus.
B) Kurzfristige Fehlzeiten, z.B. durch Krankheit
Ist das Kind erkrankt, müssen Sie zwei verschiedene Dinge machen:
1. Meldung am ersten Fehltag über das Formular auf der Homepage (in Ausnahmefällen auch telefonisch ans Sekretariat: 07251/79760). Bitte geben Sie bei der Krankmeldung auch an, ob eine Klassenarbeit bzw. GFS betroffen ist (incl. Angabe der prüfenden Lehrkraft) und ob das Kind in der Ganztagesbetreuung angemeldet ist (Klasse 5 und 6).
2. Eine schriftliche und unterschriebene Entschuldigung muss dem Klassenlehrer/Tutor vorgelegt werden, und zwar unmittelbar am Tag der Rückkehr bzw. bei längerer Dauer spätestens am dritten Fehltag. Bitte geben Sie hier auch an, wie lange das Kind voraussichtlich fehlen wird.
Sie können hierfür einen Vordruck herunterladen.
Mittagspause
Die Schüler der Klassen 5-10 dürfen während der Mittagspause das Schulgelände nicht verlassen. Wenn Eltern dies dennoch (unter bestimmten Umständen, siehe Erklärung) erlauben wollen, müssen sie die entsprechende Erklärung beim Klassenlehrer abgeben.